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   OLG Düsseldorf, 28.04.1998 - 23 U 150/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3544
OLG Düsseldorf, 28.04.1998 - 23 U 150/97 (https://dejure.org/1998,3544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.1998 - 23 U 150/97 (https://dejure.org/1998,3544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 1998 - 23 U 150/97 (https://dejure.org/1998,3544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung des Bauvertrages nach nicht erbrachter Sicherheit gemäß § 648 a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB: In welcher Höhe können Zahlungssicherheiten verlangt werden? (IBR 1998, 470)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungssicherheiten nach § 648a BGB: Werden Gegenforderungen in Abzug gebracht? (IBR 1998, 471)

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Der Besteller muß eine solche Sicherheit anbieten, wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat (so auch OLG Düsseldorf, BauR 1999, 47, 48; OLG Karlsruhe BauR 1996, 556, 557).
  • OLG Naumburg, 18.02.1999 - 11 U 259/98

    In welcher Höhe kann Unternehmer Sicherheit verlangen?

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  • OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 21 U 130/08

    Zulässigkeit eines Sicherungsverlangens des Auftragnehmers; Formularmäßige

    Ungeachtet dessen kommt eine entsprechende Herabsetzung der Sicherheitsleistung nur in Betracht, wenn das Bestehen der Gegenforderung und ihre Höhe rechtskräftig festgestellt sind (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1999, 47, 48; Vygen/Joussen a.a.O. Rdn. 3192; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Auflage, Rdn. 330).
  • LG Düsseldorf, 08.12.2011 - 32 O 110/11

    Kein genereller Verzicht eines Unternehmers eines Bauvorhabens gegenüber einem

    Die von der Beklagten angeführten, von der Klägerin bestrittenen Gegenansprüche - wie u.a. auf Zahlung einer Vertragsstrafe - sind bei der Festlegung der Höhe der Sicherheitsleistung nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1999, 47; Werner-Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage, Rdnr. 330 m.w.N.).
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